Holz ist ein Naturprodukt und kann daher lebende Schädlinge enthalten. Diese Schädlinge können auf Holzverpackungen trampen und Wälder schädigen. Die Ausbreitung dieser Schadorganismen kann durch die Behandlung von Holzverpackungen gemäß ISPM 15 verhindert werden. ISPM15 gilt für Massivholzverpackungen zur Unterstützung, zum Schutz oder zum Transport von Waren.
Immer mehr Länder schreiben vor, dass beim Import von Holzverpackungen die Anforderungen von ISPM 15 eingehalten werden müssen. ISPM 15 gilt nicht für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Europäischen Union (einschließlich der Schweiz). Für Länder, die nicht Mitglied der EU sind, müssen Verpackungsholz und Stauholz die Anforderungen gemäß ISPM 15 erfüllen, um in eines der EU-Länder importiert zu werden. In dieser Übersicht finden Sie die Anforderungen pro Land.
Vorher Holzpaletten Die ISPM15-Anforderung bedeutet, dass jede Palette, die außerhalb der Europäischen Union exportiert oder importiert wird, einer Wärmebehandlung (HT) oder dielektrischen Erwärmung (DH) unterzogen werden muss. Readypal verfügt über 1 Trockenofen, in dem eine Wärmebehandlung (HT) durchgeführt wird. Bei der Wärmebehandlung handelt es sich um eine Wärmebehandlung. Die Paletten werden für einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten erhitzt, bis eine Kerntemperatur von 56ᵒC oder mehr erreicht ist. Jede Art und Größe von Holzpaletten kann mit dem Readypal HT behandelt werden. Nach der Behandlung erhält die Palette das IPPC-Zeichen.
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BE ISO-Ländercode (Belgien)
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000 3-stellige Registrierungsnummer des Praktikers
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HT / DH Behandlungsmethode: Wärmebehandlung (HT), dielektrische Erwärmung (DH)
Weitere Informationen zur Marke finden Sie hier.auf der SMHV-Website.